KetoHepar
KetoHepar
Diät-Ergänzungsfuttermittel für Milchkühe zur Verringerung der Ketosegefahr und zur Ketoserekonvaleszenz. Pansengeschützte Inhaltsstoffe für optimale Leberunterstützung.
Sofort versandfertig, Lieferzeit ca. 1-3 Tage
Diese Webseiten enthalten Informationen für medizinische Fachkreise.
Registrieren Sie sich jetzt zunächst bei uns im Shop, senden dann bitte Ihre tierärztliche Hausapothekenbescheinigung an info@saluvet.de (gilt nur innerhalb Deutschlands; bei Bestellungen aus dem Ausland bitte vorab Anfrage per E-Mail). Wir bestätigen Ihnen die Aktivierung Ihres Kundenkontos im Anschluss per E-Mail. Nach Aktivierung Ihres Kundenkontos haben Sie Zugriff (inkl. Webinar- und Newsletter-Anmeldungen) auf alle Inhalte dieser Webseiten.
Zur Registrierung / Login bitte hier klicken.Einsatzgebiet: | Innere Organe/Geriatrie |
---|
Zusammensetzung
Palmfett, Glukose, Malzkeime, 5,5 % Zichorienpülpe, Hefe, 4,5 % Propan-1,2-diol, Calciumcarbonat
Zusatzstoffe (je kg):
Techn. Zusatzstoffe: 285.300 mg Propionsäure als 370.000 mg Natriumpropionat, Vitamine: 20.000 mg Cholinchlorid*, 16.000 mg Niacinamid*, 4.000 mg L-Carnitin*, 50.000 µg Vitamin B12* Aminosäuren: 40.000 mg DL-Methionin*,
Spurenelemente: 40 mg gecoatetes Cobalt.
*pansengeschützt
Inhaltsstoffe:
10,3 % Rohprotein, 2,2 % Rohfaser, 19,4 % Rohfett, 26,6 % Rohasche, 8,5 % Natrium
Fütterungsempfehlung:
Tagesmenge: 300 g pro Milchkuh zusammen mit dem Kraftfutter verabreichen (1 Messbecher entspricht ca. 80 g). Alternativ kann das Pulver mit Wasser aufgeschwemmt und per Drencher eingegeben werden.
Maximale Tagesmenge: 500 g pro Milchkuh, aber höchstens 2 % in der Gesamtration (88 % TS).
Zwischen drei Wochen vor und sechs Wochen nach dem Abkalben verfüttern. Während der Verabreichung von Calcium- oder Natriumpropionaten am Ende der Trächtigkeit ist eine Bewertung des Mineralgleichgewichts in Verbindung mit dem Risiko einer Hypokalzämie nach der Geburt vorzunehmen.
Die gleichzeitige Verabreichung verschiedener organischer Säuren oder ihrer Salze ist kontraindiziert, wenn für eine(s) oder mehrere davon der zulässige Höchstgehalt erreicht oder nahezu erreicht ist. Vor der Verwendung oder vor der Verlängerung der Fütterungsdauer sollte stets der Rat eines Tierarztes eingeholt werden.